Kleine Namenskunde

Lange Zeit reichte hierzulande ein Rufname aus, um eine Person innerhalb eines kleinen Sozialverbandes zu kennzeichnen. Auch heute gibt es noch außerhalb Europas Länder, die mit einem Rufnamen auskommen und in denen es kein Gesetz zum Tragen eines Ruf- und Familiennamens gibt.
 

Doch schon zu germanischer Zeit wurden herausragende Persönlichkeiten mit einem Beinamen versehen. Dieser Beiname war jedoch nicht mit einem Familiennamen gleichzusetzen, da er anfangs in den wenigsten Fällen der nächsten Generation weitergegeben wurde.

Eine spätere Entwicklung spielte auch eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Verbreitung und Festigung eines Beinamens. Unter der Regierung Konrads II. wurden die Lehen im Jahr 1037 erblich und für den Adel wurde es nun wichtig, sich durch einen erblichen Namenszusatz erbliche Besitzansprüche und Privilegien zu sichern.
 

Wichtigster Name war jedoch lange Zeit der Rufname. Als Zeichen der Familienbindung war es beispielsweise im Adel üblich, den Rufnamen weiterzuvererben. Später übernahmen auch andere Schichten diese Sitte. Weiterhin wurden den Untertanen als Zeichen der Zugehörigkeit die Rufnamen ihrer Herrscher übertragen. 
Zudem führten, wie auch zu heutiger Zeit, Modenamen (z.B. Heinrich, Konrad) zu einer Abnahme des Rufnamengrundbestandes, der auch durch die Einführung von christlichen Namen nicht ausgeglichen werden konnte.

All dies führte in Deutschland, aber auch in ganz Europa, ab dem 11. Jahrhundert zu einer Rufnamen-Konzentration. Es wurde immer schwieriger eine Person nur anhand des Rufnamens zu identifizieren. Besonders mit Bildung größerer Städte wuchsen die Unterscheidungsprobleme. In großen Städten wie Frankfurt am Main lebten um 1300 schätzungsweise 10.000,  um 1400 schon etwa 20.000 Menschen.
 

Um eine Unterscheidung zu erreichen, gab man den Personen Beinamen, die ihren Ursprung beispielsweise in der Herkunft (z.B. Arnold von Fredeburg), der beruflichen Tätigkeit (z.B. Christoph der Schmied), in einer persönlichen Besonderheit (z.B. Hunold der Gerechte), im Alter (z.B. Wigald der Alte) oder auch einer verwandtschaftlichen Beziehung (z.B. Rupert Hunolds Bruder) haben.

Im Jahr 1370 sind in Regensburg von 903 urkundlich genannten Bürgern nur noch 4,2 % einnamig, 27,1 % werden durch persönliche Zusätze (Standesbezeichnungen, Verwandtschaftsangaben) und 68,7 % durch Beinamen gekennzeichnet. Nur 25,4 % der Beinamenträger führten einen festen Beinamen.

Doch beständig waren die Namen nicht, denn Umbenennungen waren zu Beginn der Neuzeit ohne weiteres möglich. Hier sei die Namensänderungen des Buchdruckers Henne Gensfleisch in Johannes Gutenberg als Beispiel genannt.
 

Obwohl sich im 15./16. Jahrhundert ein Rufname mit Beinamen durchgesetzt hatte, galt immer noch lange Zeit der Rufname als der wichtige Name. Als gutes Beispiel können Albrecht Dürers Monogramme mit dem großen ‚A’ und kleinem ‚D’ auf dessen Bilder angeführt werden.

Die höhere Wertigkeit des Rufnamens zu dieser Zeit lässt sich auch daraus ableiten, dass in vielen alten Personenlisten die Sortierung nach dem Rufnamen erfolgte (in einigen Gegenden bis Ende des 18. Jahrhunderts).

Im 17. Jahrhundert traten in Sachsen und später auch in Bayern (1677) erste gesetzliche Regelungen zur Namensvergabe in Kraft. Mit dem preußischen Landrecht im Jahre 1794 gab es dann eine Pflicht zum Tragen eines Ruf- und Familiennamens. 
In Friesland wurden feste Familiennamen erst im Jahr 1811 durch ein Dekret Napoleons eingeführt.
In ganz Deutschland kam es mit der Einführung der Standesämter im Jahr 1874 zur endgültigen Festlegung erblicher, fester Familiennamen.

Ursprung des Namens 'Braune'

Beschrieb man eine Person, begann man wie heute auch in den meisten Fällen mit dessen Gesamteindruck (z.B. Klein, Kurz, Lang, Groß, etc.). Als nächstes wurden die Haare (z.B. Grau(e), Griese, Weiß, Witt(e), etc.) dann der Kopf (früher ‚Haupt’; als Kopf bezeichnete man den Becher oder Trinkgefäß) und dann die Körperteile von oben nach unten beschrieben.
Eine Variante für die Entstehung des Familiennamens ‚Braune’ resultiert aus dieser Beschreibung körperlicher Merkmale. Das mittelhochdeutsche Wort ‚brün’ (braun, dunkelfarbig; glänzend, funkelnd) könnte in  Zusammenhang mit der Beschreibung der
  • Haarfarbe,
  • Bartfarbe,
  • Hautfarbe oder
  • Augenfarbe

als Ursprung für den Namen dienen.

Eine weitere Variante für den Ursprung des Namens ‚Braune’ ist das zu früheren Zeiten übliche Diphthongieren. Das heißt aus einem Wort mit einem Vokal, wird ein einsilbig gesprochener, aus zwei Vokalen zusammengesetzter Laut wie beispielsweise 'au, ei, eu' usw.  (-> Doppellaut/Zwielaut).   Als Vorform des Namens Braun(e) könnte hierzu der Rufname ‚Brun(o)' gedient haben.
 

Erste Namensnennungen :

1108 Brun, 1232 Brune, 1352 Bruyn, 1371 Brün, Joh. Brune 1381 Sagan, Ulr. Brune 1329 Württemberg, M. Braun 1560/63 Lüneburg, J. Brunower 1448 Freiburg, M. Scheyner von Braune 1555 Görlitz, 1560 Braun;

Brauns entstand aus der Verhochdeutschung (im 16. Jahrh.) des niederdeutschen Namens Bruns (=Brunos Sohn)

Aus undiphthongierten Formen zu ‚Bruno’ sind u.a. folgende Familiennamen entstanden :

Brun(e), Bruhn (mit den patronymischen Bildungen Bruhns und Bruns), Bruncke. 

Süddeutsche Formen zu Braun(e) sind Bräunle, Bräunlein, Breinl, Breinlein;


Bild: Namensverteilung Braun(e)

 

Bild: Namensverteilung Braune Stand 2000

Im Jahr 1998 bis 2000 habe ich eine Recherche in internationalen Telefonbüchern nach dem Namen 'Braune' durchgeführt. Die Gesamtliste können Sie hier einsehen. >> weiter

Quellen :
Hans Bahlow, Deutsches Namenslexikon, Auflage 1972 
Horst Naumann, Das große Buch der Familiennamen, Ausgabe 2002 
dtv-Atlas Namenskunde, Auflage April 2000
DUDEN Familiennamen, Mannheim 2000