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Kauf von Mondgrundstücken Eine kleine kritische Anmerkung zum Thema ...... von Matthias Braune
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Da der Erwerb von Grundstücken auf unserem Planeten Erde so langsam für das Gros der Menschheit nahezu unerschwinglich wird, bieten einige findige Geschäftsleute bereits seit Jahren Grundstücke auf dem Erdtrabanten ‚Mond’ an. Doch, ist das überhaupt möglich ? Die Vereinten Nationen (UNO) schlossen am 27.01.1967 den „Outer Space Treaty“ (Weltraumvertrag) (in Kraft getreten am 10.10.1967) , in dem die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper beschlossen wurde. Der Weltraumvertrag basiert auf „dem gemeinsamen Interesse der ganzen Menschheit an der Nutzung des Weltraums für friedliche Zwecke“: Er verbietet die Verbringung von Massenvernichtungswaffen ins All, gestattet jedoch allen Staaten die zivile Raumfahrt und Weltraumforschung. Nach dem Vertrag haften die Staaten auch für Schäden, die durch von ihnen in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen. Da der Vertrag nur den Regierungen verbot das All (oder Teile davon) allein für sich zu beanspruchen, sahen einige Geschäftsleute den privaten Erwerb von Monden und Planeten für möglich. Im Jahr 1979 wurde daraufhin den Vereinten Nationen der „Moon Treaty“ (Mondvertrag) zur Unterschrift vorgelegt. Der Mondvertrag sollte sämtliche Eigentumsansprüche im Weltraum (durch Regierungen und Privatpersonen) ausschließen. Im Jahr 1984 wurde der Vertrag unterzeichnet und ratifiziert. Jedoch gilt der Vertrag inoffiziell als gescheitert, da ihn nur 16 Staaten (Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Guatemala, Indien, Kasachstan, Mexiko, Marokko, Niederlande, Österreich, Pakistan, Peru, Philippinen, Rumänien und Uruguay) unterzeichneten. Da zu diesem Zeitpunkt keine der unterzeichenden Nationen den Weltraum bereiste, war der Vertrag rein praktisch wertlos. Besondere Gegenwehr kam damals aus den USA, da diese angeblich ihre Rechte auf Profit und Ressourcen gefährdet sahen. Der US-Amerikaner Dennis M. Hope stellte im Jahr 1980 einen Antrag beim Grundbuchamt von San Francisco und meldete seine Besitzansprüche für den Mond und andere Planeten an. Er berief sich dabei auf ein amerikanisches Gesetz (den Homestead Act von 1862) welches die Inbesitznahme eines Landes regelt, das niemandem gehört. Acht Jahre lang wurde der Antrag öffentlich ausgehängt und niemand legte innerhalb dieser Zeit Einspruch gegen seine Inbesitznahme ein. Laut US-amerikanischem Gesetz konnte Herr Hope nun seinen Anspruch vor US-Behörden streitig machen. Das Grundbuchamt verlangte jedoch, dass er seine Ansprüche bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der US-Regierung und der Regierung der damaligen UdSSR anmeldet. Herr Hope stellte angeblich einen entsprechenden Antrag und niemand der Beteiligten erhob dagegen Einspruch. Diesem Umstand zur Folge behauptet Dennis M. Hope seit dem 22. November 1988 rechtmäßiger Besitzer des Mondes zu sein. Hope gründetet daraufhin die ‚Lunar Embassy’, stellte Mondgesetze auf und begann Grundstücke auf dem Mond zu verkaufen. Schnell fanden sich weitere Geschäftsleute aus aller Welt die die Idee aufgriffen und selbst Mondgrundstücke anboten. Einige von ihnen kauften Dennis M. Hope sogar große Mondgrundstücke ab und verkauften ihren imaginären Besitz in kleinen Parzellen weiter. Die Geschäftsleute sind dabei aber noch so kulant, bestimmte Bereiche wie die Landeplätze der Apollo-Missionen und die Pol-Gegenden vom Verkauf auszuschließen, damit sie den übrigen Menschen als freie Denkmäler erhalten bleiben. Übrigens: Anfangs verkaufte die Lunar Embassy Mondgrundstücke in einer Größe von 177 Acre (1 Acre = 4047 m²). Heute werden nur noch Grundstücke mit einer Fläche von 1 Acre ausgegeben.
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Nicht nur in Europa ist es bisher mehr als umstritten Grundeigentum auf Himmelskörpern wie dem Mond zu erwerben. Andere Länder strafen die Hope’s & Co jedoch als Betrüger ab und kümmern sich nicht weiter darum. In Europa ist dies anders, hier widerspricht der Verkauf von Mondgrundstücken dem europäischen Rechtsempfinden. Dazu gibt es eine Fülle von Ansätzen:
a) Zum einen kann eine Person, die keine Hoheitsgewalt über den Mond hat, auch nicht Eigentümer des Erdtrabanten werden. Hoheitsgewalt könnten Menschen lediglich auf ihrem Hoheitsgebiet (z.B. Herr Hope: US-Hoheit) ausüben, aber nicht über die Grenzen ihres Staates hinaus.
b) Die Gesetzmäßigkeit auf die z.B. Herr Hope seinen Anspruch begründet ist ein amerikanisches Gesetz, der ‚Homestead Act’ von 1862. Ein Gesetz geschaffen, um die Aufteilung des Landes innerhalb der Grenzen der USA zu regeln. Dies ist mit Sicherheit keine Grundlage für die Vereinnahmung des Mondes. Nach diesem Prinzip könnten ansonsten die Europäer auch ein Gesetz schaffen, welches die Aufteilung der Erde regelt und beispielsweise die Vergabe der Vereinigten Staaten an Luxemburg festlegt, wenn nach 2 wöchiger Aushangsfrist auf dem Brocken/Harz durch die USA nicht widersprochen wird.
c) Zudem hat Herr Hope (und damit wohl auch das Grundbuchamt von San Francisco) übersehen, dass der Homestead Act (Heimstättengesetz) im Jahr 1976 durch den Federal Land Policy and Management Act ersetzt wurde. Zur Erläuterung: Der Homestead Act erlaubte jeder Person über 21 Jahren, sich auf einem unbesiedelten Stück Land der USA niederzulassen. Es durfte nach diesem Gesetz ein 160 Acre großes Land abgesteckt und bewirtschaftet werden. Nach einer Dauer von 5 Jahren wurde der Siedler dann Eigentümer des Grundstückes. Einzige zugelassene Ausnahme war Land im Staat Alaska, wo man noch bis 1986 Land nach dem Homestead Act erwerben konnte. Der Mond war übrigens von der Ausnahmeregelung nicht erfasst.
d) Ein anderer Ansatz ist der Begriff des ‚Eigentums’. Eigentum ist ein umfassendes und gegenüber jedermann wirkendes Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsrecht. Ein Besitz- und Verfügungsrecht auf dem Mond ist einem Staat nicht gestattet und kann analog auch keiner Privatperson gestattet werden, dies würde der ‚Outer Space Treaty’ widersprechen. Eine Nutzung zu Forschungszwecken von Teilen des Mondes könnte nach Absprache mit der UNO gestattet werden. Aber dies ist ja aber nicht das Ansinnen der Mondgrundstücksverkäufer. Man kann die Sache auch von der anderen Seite beleuchten. Die Grenzen des Eigentums liegen dort, wo in die Rechte eines anderen eingegriffen werden oder im allgemeinen Interesse erlassene Beschränkungen übertreten werden. Wenn eine private Person Eigentum auf dem Mond erwirbt, überschreitet sie damit eine erlassene Beschränkung, nämlich die freie Nutzung des Mondes durch alle Staaten der Erde.
e) Nicht einmal der Besitz, der lediglich die tatsächliche Herrschaft über eine Sache wie den Mond (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen) darstellt, ist hier möglich, da die Hope’s & Co schon rein praktisch keine Herrschaft über den Mond ausüben können.
Also, alles Schwindel. Eine Urkunde oder ein notariell beglaubigtes Zertifikat über ein Mondgrundstück dient lediglich dazu, dass sich die Geldbeutel einiger Geschäftsleute ohne viel Mühe füllen. Mittlerweile werden auch Grundstücke auf vielen anderen Planeten und weiteren Monden angeboten. Hier gilt natürlich der gleiche Grundsatz wie bei unserem Erdmond.
In Deutschland wurde im Jahr 2004 eine Anzeige gegen die Fa. Astrox eingereicht, da der Verkauf von Mondgrundstücken nach deutschem Recht nicht zulässig sei. Ein an die Anzeige üblicherweise anschließendes Verfahren wurde durch das Amtsgericht Erding (Az: 01 Ls 33Js7745/04, Beschluss vom 15.03.2005) erst gar nicht eröffnet. Seit dem brüstet sich der Geschäftsführer der Fa. Astrox Holger Czajka damit, dass der Verkauf von Besitzzertifikaten für Mondgrundstücke in Deutschland legal sei.
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Einige Anbieter von Mondgrundstücken weisen korrekterweise darauf hin, dass es sich um einen rein symbolischen Akt des Anspruches auf Grund und Boden auf dem Mond handelt und nicht um die reale Beanspruchung eines Grundstückes auf dem Mond. Diese Anbieter werben damit, dass eine derartige philosophische Besitzurkunde im eigenen Wohnzimmer für einen schönen Blickfang und Gesprächsstoff bei den Gästen sorgt und die Gedanken mal wieder auf unseren schönen Erdtrabanten lenkt. Zu diesen Anbietern gehört die Lunar Republic Society. Diese Organisation bezeichnet sich als internationale Befürwortergruppe, die die private und kommerzielle Erforschung, Besiedlung und Entwicklung des Mondes unterstützt. Laut ihren Aussagen unterstützt die Lunar Republic Society Bildungs-, Wissenschafts- und Spendenprogramme. Die Gesellschaft gibt nicht vor den Mond zu besitzen, sie sieht sich als Initiative privaten Besitz und Entwicklung auf dem Mond zu ermöglichen. Erst wenn der Mond bewohnt ist, lassen sich ihrer Meinung nach Besitzansprüche gesetzlich realisieren. Ob das alles stimmt, was diese Anbieter seinen potentiellen Kunden verspricht, oder ob das nur schöne Behauptungen mit Verkaufsgedanken sind, kann ich nicht bewerten.
Wussten Sie, dass es kein Gesamtverzeichnis über die Mondgrundstücke gibt? Also glauben Sie nicht, wenn Sie ein Mondgrundstück bei einem Anbieter gekauft haben, dass Sie der einzige imaginäre Besitzer sind. Jeder Anbieter führt (wenn überhaupt !) ein eigenes Verzeichnis. Eine Doppelvergabe von Grundstücken ist höchst wahrscheinlich. Die Lunar Embassy führt angeblich ein Grundstücksverzeichnis/Grundbuch, welches aber nicht veröffentlicht wird. Per eMail können die Daten des Grundbesitzers bei der Lunar Embassy abgerufen werden. Über den Umfang dieser Liste ist mir nichts bekannt. Auch die Lunar Republic Society unterhält ein Grundbuch. Die Firma wirbt damit, dass das Grundstück dauerhaft in der jährlichen Publikation des internationalen Mondgrundbuchamtes registriert wird, welches angeblich bei der Handelsbibliothek der USA hinterlegt ist. Ein weiteres Verzeichnis wird von der Space Registry unterhalten. Die Registrierung erfolgt in der sogenannten ‚Global Space Community’ einer von der Fa. Space Registry online abrufbaren Liste ihrer Kunden. Der Österreicher Christian Buchgraber bietet mit seiner Fa. Planetengrund ebenfalls eine eigene Datenbank mit seinen Kunden an.
Laut Aussagen der Anbieter besitzen bereits angeblich weltweit ca. 500.000 – 800.000 Personen ein Mondgrundstück.
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Hier nun die derzeitigen Anbieter von Mondgrundstücken. Sollten Ihnen noch weitere Anbieter bekannt sein, senden Sie mir einfach eine Mail mit der Domain.
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Stand: Mai 2007
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